VR-Bank Westmünsterland eG
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NEWS- UND PRESSE-ARCHIV
Hier finden Sie alle Nachrichten und Pressemitteilungen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an:

Thomas Borgert (Pressesprecher)
Kupferstraße 28, 48653 Coesfeld
Tel. 02541 13-202
Fax 02541 13-404

Sparen & Anlegen
Schritt für Schritt Vermögen aufbauen: Geldreserve, Erfüllung von Wünschen oder Anschaffung von Notwendigem. Wir haben die passende Lösung. > mehr
Kredite & Finanzierungen
Für die kleinen Dinge des Alltags oder die großen Pläne für die Zukunft: Alle Infos zu Krediten und zur Baufinanzierung finden Sie hier. > mehr
Konto & Karten
Girokonto und Bank- sowie Kreditkarte sind ideale Wegbegleiter: bargeldlos bezahlen, persönlicher Service in Ihrer Filiale und Online-Banking. > mehr

Jetzt Spur wechseln!
Ein Wechsel des Autoversicherers bietet mitunter ein großes Sparpotenzial. Bei der Entscheidung sollten aber nicht nur der Preis, sondern auch Leistungen, Beratung und Service berücksichtigt werden.

Wenn Sie sich ein paar Mausklicks Zeit nehmen, können Sie hier Ihren Tarif online berechnen. Falls Sie bezüglich unserer Tarife oder möglicher Rabatte unsicher sein sollten, lassen Sie sich doch einfach von Ihrem Kundenberater in einem persönlichen Gespräch beraten.
Wenn Sie die Versicherung Ihres Autos beim jetzigen Versicherer kündigen und zur R+V wechseln möchten, benötigen Sie vor Versicherungsbeginn eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle bzw. dem Straßenverkehrsamt. Sie erhalten diese in allen Niederlassungen der VR-Bank Westmünsterland eG oder beantragen die Bestätigung direkt online.

Kündigung zum Vertragsablauf

Der Kfz-Versicherungsvertrag wird für maximal ein Jahr abgeschlossen. Der Ablauf des Vertrages ist i.d.R. der 1. Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. Ist in Ihrem Versicherungsschein der Vertragsablauf der 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Wer ganz sicher gehen will, schickt seine Kündigung per Einschreiben.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung bzw. Tarifänderung
Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht bzw. den Tarif ändert, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr besonderes Kündigungsrecht wahrnehmen.

Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall
Ihr Versicherer hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Schaden reguliert oder abgelehnt. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Regulierung bzw. Ablehnung des Schadens.

Versichererwechsel bei jedem Fahrzeugwechsel möglich
Sobald Sie Ihr Auto verkaufen und sich dafür ein anderes zulegen, können Sie auch den Versicherer wechseln. Ihre schadenfreie Zeit nehmen Sie natürlich mit in den neuen Vertrag.

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