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Arbeiten im Binnenmarkt
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Und mit dem VR-FinanzPlan Mittelstand unterstützen wir Sie, diese bereits ab 2008 optimal auszuschöpfen: Viele Möglichkeiten Mobilität im Binnenmarkt Sie können die neuen SEPA-Produkte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird die Mobilität der Kunden im Binnenmarkt vereinfacht und erhöht.
€uro-Überweisung
Die „€uro-Überweisung“ als neues SEPA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten „EU-Standardüberweisung“ auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Überweisenden und Begünstigten gelten IBAN und BIC. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie heute im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln. €uro-Lastschrift Mit der „€uro-Lastschrift“ können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen, das den Zahlungsempfänger zum Einzug berechtigt. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen einheitliche Regeln gelten. Der Einsatz ist vom rechtlichen Umfeld abhängig. Kartenzahlungen im Binnenmarkt Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die VR-BankCard, ihrem Schlüssel zum Konto. Das sogenannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und das deutsche „electronic cash“-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.
Der Binnenmarkt
Die neuen SEPA-Produkte sollen vorrangig innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken werden schrittweise die entsprechenden rechtlichen Regelungen umsetzen. Für Überweisungen wird dies bereits 2008 erfolgen. Daher werden Schweizer Banken ab 2008 am neuen SEPA-Überweisungs-Verfahren teilnehmen. Die 31 Länder im Überblick Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und Schweiz. Fokus auf Euro-Zone Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien. Weiterhin werden in Monaco, San Marino und dem Vatikan spezielle Euro-Münzen herausgegeben, wobei diese Kleinstaaten nicht zur EU gehören und somit nicht zum SEPA-Raum.
Was bedeutet SEPA?
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für 31 Länder. Welche Länder umfasst der SEPA-Raum? SEPA gilt innerhalb von 31 Ländern: die 27 EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern, die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz. Welche Zahlungsinstrumente gibt es in SEPA? Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum wird es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen geben.
Im Internet-Banking finde ich keine EU-Standardüberweisung mehr. Welche Optionen habe ich? Im Internet-Banking findet sich unter Zahlungsverkehr statt der gewohnten EU-Standardüberweisung die Euro-Überweisung SEPA. Bitte nutzen Sie die Euro-Überweisung SEPA, wenn Sie eine EU-Standardüberweisung durchführen möchten. Was ist die IBAN? IBAN steht für International Bank Account Number. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einer national festgelegten Komponente. Diese ist für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN besteht insgesamt aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich. Die Anzahl der alphanumerischen Zeichen ist jedoch innerhalb eines Landes einheitlich. In Deutschland besteht die IBAN aus insgesamt 22 Buchstaben und Ziffern. Ist es möglich, die IBAN um die Kontonummer zu kürzen? Nein, die Kontonummer ist ein Teil der IBAN. Was ist der BIC? BIC steht für Bank Identifier Code und ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oftmals auch noch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal benötigt. Mit dem BIC können weltweit Kreditinstitute eindeutig identifiziert werden. Der BIC ist entweder 8 oder 11 Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden - z. B. DE für Deutschland. Wie ist der zeitliche Ablauf?
Kann ich noch das bisherige Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl nutzen? Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen. Was ist der Unterschied zwischen einer Euro-Überweisung in SEPA und einer EU-Standardüberweisung? Der Unterschied besteht darin, dass bei der EU-Standardüberweisung eine Betragsgrenze von 50.000 Euro festgelegt ist. Mit der SEPA-Überweisung können Euro-Überweisungen ohne Betragsbegrenzung durchgeführt werden.
Gemeinsamer Binnenmarkt
Die Schaffung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit 1992. Im Folgenden wurde während einer Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 in Lissabon beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Rechtlicher Rahmen für €uro-Lastschriften fehlt noch Der Verwendung der €uro-Lastschrift stehen derzeit noch laufende rechtliche Umsetzungsmaßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei uns ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollumfängliche Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein. Nationale Verfahren existieren zunächst weiter Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.
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