VR-Bank Westmünsterland eG
BANKZEIT ®
BANKTV
Fußball-Tippspiel
Münsterlandportal
Wir sind Schalke-Partner
Halbierte Sparerfreibeträge? Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg!

Finanzexperten der VR-Bank Westmünsterland eG raten zu überlegtem Handeln
Kaum hat das Ministerium von Peer Steinbrück die Halbierung der Sparerfreibeträge ab 1. Januar 2007 durchgesetzt, schon laufen die ersten Kunden bei der VR-Bank Westmünsterland eG mit ihren Fragen auf. Müssen alle Anträge neu gestellt werden? Müssen Sparer doppelt so viel zahlen? Dr. Wolfgang Baecker, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Westmünsterland eG, kann beruhigen: „Von der Kürzung des Sparerfreibetrags sind zwar künftig auch Personen mit mittlerem Einkommen und mittlerem Sparvermögen betroffen, die Halbierung der Sparerfreibeträge erfolgt aber automatisch ohne neuen Antrag. Nur, wer mit dem Freistellungsantrag eh schon knapp kalkuliert hat, der sollte aufpassen.“

Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag um fast die Hälfte gesenkt:

0 0
heute
ab 01.01.2007
Ledig Sparerfreibetrag 1370,00 EUR 750,00 EUR
Verheiratet Sparerfreibetrag 2740,00 EUR 1500,00 EUR






Der ergänzende Werbungskosten-Pauschbetrag bleibt mit 51 bzw. 102 Euro unverändert bestehen.

Der Bund der Steuerzahler in Berlin rechnet damit, dass Ledige bei einem Zinssatz von drei Prozent künftig nur noch 26.700 statt bisher 47.367 Euro Sparerfrei anlegen können. Verheirateten ist das Doppelte vergönnt. An die neuen Summen muss man sich gewöhnen. Was die Formalia angeht, bleibt alles beim Alten: Sparer können wie bisher bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Bank führt dann zunächst nur für den Anteil des Kapitalertrages, welcher über dem Freibetrag liegt, einen pauschalen Steuersatz an das Finanzamt ab. Das Finanzamt rechnet dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem individuellen Einkommenssteuersatz gegen.

Dr. Wolfgang Baecker empfiehlt: „Viele kleine Anlagen bei verschiedenen Instituten können jetzt sinnvoll zusammengefasst werden. Der Vorteil: Mehr Übersicht und eine bessere Rendite. Umgehen lässt sich der Nachteil aus der Halbierung des Sparerfreibetrages nicht“.

Zumindest Eltern von Kindern ohne eigenes Einkommen, so Baecker, haben noch einen gewissen Spielraum: Sie können ihren Kindern Vermögen übertragen, da jedes Kind über einen eigenen Sparerfreibetrag verfügt. Steuerexperten und Verbraucherschützer warnen allerdings: Zivilrechtlich müsse beachtet werden, dass mit der Übertragung die Ersparnisse auch dem Kind gehören. „Eltern sparen aber nicht selten unter anderem, um ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Da ist es durchaus legitim, vorzeitig Ersparnisse zu übertragen, um damit zum Zeitpunkt der Ausbildung geringere Unterhaltspflichten zu haben", so Baecker, der aber darauf hinweist: „Übertragung auf Kinder ist in vielen Fällen legitim und sinnvoll, muss aber auch gut überlegt sein. Es muss der Familienplanung der Anleger entsprechen und nicht nur aus Steuergründen geschehen. Konsequenzen sind zu beachten – zum Beispiel beim Kindergeld und beim Bafög.

Wer diesen Weg nicht gehen will, muss zahlen oder umstrukturieren: Als Alternativen bieten sich beispielsweise Anleihen mit einer niedrigen Zinsdotierung an. So sind zum Beispiel bei einer Schuldverschreibung, die heute zu einem Kurswert von 97,6 Prozent erworben und bis Ende 2007 zu 100 Prozent zurückgezahlt wird, die Kursgewinne in Höhe von 2,4 Prozent Sparerfrei. „Nur die Zinsen werden steuerlich berücksichtigt“, so Baecker.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, vorwiegend Anlagen mit jährlicher Ausschüttung zu kaufen. Dann verteilt sich der Zinsertrag und damit die Steuerschuld für längerfristige Investments auf mehrere Jahre.

Papiere, bei denen die Zinsen über einen längeren Zeitraum angesammelt und erst am Ende der Laufzeit ausgeschüttet werden, sind dagegen im Regelfall steuerlich unattraktiv, da nach der mehrjährigen Laufzeit die Steuer für den gesamten Zinsbetrag auf einmal fällig wird. Dabei ist der Freibetrag von 750 Euro schnell erreicht. „Beim Bundesschatzbrief Typ B kann das beispielsweise schon bei einem Anlagebetrag von 4.000 Euro nach sieben Jahren Laufzeit der Fall sein“, so Baecker.

Bei längerfristigen Investments, zum Beispiel für die Altersvorsorge, sollte man beachten, dass Zinsen erst dann fällig werden, wenn die individuelle Steuerbelastung nicht mehr so hoch ist - also im Zweifelsfall im Ruhestand statt in den letzten Jahren des Arbeitslebens.

Aktien sind ebenfalls eine attraktive Alternative. Interessant sind vor allem Papiere, auf die hohe Dividenden entfallen. Diese Ausschüttungen werden, anders als Zinsen, im so genannten „Halbeinkünfteverfahren“ nur zur Hälfte besteuert. „Wer Festgeld anlegen möchte, sollte das möglichst zunächst nur bis zum Ende dieses Jahres tun“, rät Baecker. Dann gilt noch der volle Sparerfreibetrag.

Baecker weist aber darauf hin, dass zum 1.1.2008 eine grundlegende Neuordnung der Besteuerung von Zinsen, Dividenden und privaten Veräußerungsgeschäften wahrscheinlich in Angriff genommen wird.

Wer also Bedenken hat, sollte auf alle Fälle den Rat von Experten einholen. „Unsere Mitarbeiter haben den Vorteil, dass wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz pflegen. Wir betrachten also nicht nur die eine Anlageform, sondern auch mögliche Anlagealternativen, die in einem anderen Lebensabschnitt relevant werden. In vielen Gesprächen hat sich dabei bereits gezeigt, dass die Sorgen unbegründet und die Lösungen sehr attraktiv sind“, so der Vorstandssprecher. „Unsere Lösungen sind so individuell wie unsere Kunden. Damit das Geld unserer Kunden eine Zukunft hat, bieten wir mit „Mein Finanzplan“ eine kostenlose und umfassende Beratung an. Im Übrigen berücksichtigen unsere Beraterinnen und Berater auch Anlageformen bei anderen Banken und Sparkassen, Bausparkassen, Investmentgesellschaften und Versicherungen. Nur so ist gewährleistet, dass der Kunde die Beratung erhält, die ihn für die Zukunft rüstet“, so Baecker abschließend.

Unter der Hotline 02861 8006 0 kann man sich direkt mit einem Experten weiter verbinden lassen und somit individuelle Fragen klären.



Schriftgröße: A - A - A
Banking & Brokerage
InternetFiliale
Immobilien
Borken-Burlo
Vom Mieter zum Eigentümer in nur wenigen Schritten.
weitere Informationen
Kontakt | Impressum & Datenschutzhinweis | AGB & Preise | Vermittler-Info | Sitemap | BLZ 428 613 87 | BIC GENODEM1BOB

Ihre Volksbank im Westmünsterland ist für Sie vor Ort in:
Borken - Burlo - Coesfeld - Dülmen - Gescher - Holtwick - Oeding - Ramsdorf - Reken - Stadtlohn - Südlohn - Velen - Weseke