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Arbeitgeber 2010
Betriebliche Altersversorgung Kontakt
Die betriebliche Altersvorsorge ist unternehmerische Chance und gesetzliche Verpflichtung zugleich. Nutzen Sie die Möglichkeit motivierte und leistungsstarke Mitarbeiter stärker an Ihr Unternehmen zu binden.

Gemeinsam mit unserem Verbundpartner, der R+V Versicherung, beraten wir Sie bei der Einführung eines neuen Versorgungssystem in Ihrem Unternehmen auf einem der 5 Durchführungswege. Oder gilt es bereits bestehende Pensionsverpflichtungen zukunftsicher zu gestalten? Auch hier beraten unsere Firmenkundenbetreuer Sie gern.

Direktversicherung

Direktversicherungen sind eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Beschäftigten abschließt.

Pensionskasse

Pensionskassen sind selbstständige Einrichtungen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen gegründet, funktionieren wie Versicherungsgesellschaften und unterliegen der Versicherungsaufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleitsungen. Beiträge an die Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber, wobei sich der Arbeitnehmer durch einen Anteil aus seinem Arbeitsentgelt beteiligen kann.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber durchführen. Ein Pensionsfonds unterliegt besonderen Aufsichtspflichten des Bundesamtes für Finanzdienstleistungen. Das angesparte Kapital wird unter Renditegesichtspunkten relativ frei am Kapitalmarkt angelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dennoch entsprechend ihrer eigenen Anlagementalität und Lebenssituation die Anlagestrategie festlegen. Wählbar sind aktienorientierte, gemischte sowie rentenorientierte Anlageformen.

Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Für die Anlage der Beiträge gibt es keine Auflagen.

Direktzusage

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten oder dessen Hinterbliebenen bestimmte Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles zu gewähren. Die Direktzusage - auch Pensionszusage genannt- wird in der Regel allein vom Arbeitgeber finanziert. Zur Sicherung der Versorgungsansprüche wird vielfach eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

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